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   BSG, 04.08.1999 - B 4 RA 1/99 R   

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BSG, 04.08.1999 - B 4 RA 1/99 R (https://dejure.org/1999,2082)
BSG, Entscheidung vom 04.08.1999 - B 4 RA 1/99 R (https://dejure.org/1999,2082)
BSG, Entscheidung vom 04. August 1999 - B 4 RA 1/99 R (https://dejure.org/1999,2082)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Zugehörigkeitszeiten zur AVI bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in der Zusatzaltersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates aufgrund freiwilliger Weiterversicherung - Lehrtätigkeit an einer wissenschaftlichen Einrichtung der DDR

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuordnung von Beschäftigungszeiten zu bestimmten Zusatzversorgungssystemen - Tatbestandliche Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Anspruchsüberführungsgesetz und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) - Überführung von Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen und ...

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 672
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R

    Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem

    Auszug aus BSG, 04.08.1999 - B 4 RA 1/99 R
    Unerheblich ist hierbei, ob in der DDR eine Versorgungszusage (zB in Form einer Urkunde) erteilt worden war und ob diese nach DDR-Recht konstitutive oder nur deklaratorische Bedeutung hatte (stRspr, vgl zB Urteil vom 24. März 1998, SozR 3-8570 § 5 Nr. 3; Urteil vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R -).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist somit nicht der Tatbestand der formalen Mitgliedschaft in oder der förmlich festgestellten "Zugehörigkeit" zu einem bestimmten System maßgebend, sondern die tatsächliche Ausübung einer Beschäftigung oder Tätigkeit, die ihrer Art nach in den sachlichen Geltungsbereich bestimmter Systeme fällt (so nochmals ausdrücklich Urteil des Senats vom 30. Juni 1998, aaO).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BSG, 04.08.1999 - B 4 RA 1/99 R
    Die - wie noch darzulegen - Zuordnung der Beschäftigungszeiten zu einem von § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG erfaßten Versorgungssystem und damit im Ergebnis die Maßgeblichkeit der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze (Anlage 3) begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95 -, Umbruch S 55 f).
  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 04.08.1999 - B 4 RA 1/99 R
    Ab 1. Januar 1992 werden diese durch die entsprechenden Anwartschaften aus dem SGB VI ersetzt (gesetzliche Novation, stRspr des Senats seit dem Urteil vom 27. Januar 1993, BSGE 73, 50, 56 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 1).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R

    Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem

    Auszug aus BSG, 04.08.1999 - B 4 RA 1/99 R
    Unerheblich ist hierbei, ob in der DDR eine Versorgungszusage (zB in Form einer Urkunde) erteilt worden war und ob diese nach DDR-Recht konstitutive oder nur deklaratorische Bedeutung hatte (stRspr, vgl zB Urteil vom 24. März 1998, SozR 3-8570 § 5 Nr. 3; Urteil vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R -).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BSG, 04.08.1999 - B 4 RA 1/99 R
    Im vorliegenden Fall ist nicht darauf einzugehen, daß § 6 Abs. 2 AAÜG (iVm Anlagen 4, 5 und 8) idF des RÜG-ErgG seit dem 1. Juli 1993 mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar ist (BVerfG, Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 22/95 und 1 BvL 34/95 -, Umbruch S 42 ff, 59 ff).
  • BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 61/97 R

    Entgeltbegrenzung bei Beitragserstattung - Zugehörigkeit zu mehreren

    Auszug aus BSG, 04.08.1999 - B 4 RA 1/99 R
    Dessen Anwendung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG) folgt vorliegend schon daraus, daß der Kläger zum 1. Juli 1990 durch Verwaltungsakte (Urkunden) zuerkannte Anwartschaften auf Zusatzversorgungsrenten aufgrund von Versorgungszusagen sowohl in der AVSt als auch in der AVI hatte (vgl zu den Anwendungsvoraussetzungen insoweit stellvertretend: Urteil des Senats vom 23. Juni 1998, SozR 3-8570 § 5 Nr. 4).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    ee) Nach § 8 Abs. 1 AAÜG hat der Versorgungsträger (hier die Beklagte) als insoweit besonders sachkundige Behörde in einem der Rentenfeststellung vorgelagerten, dem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 SGB VI ähnlichen Verfahren einzelne Daten (Tatsachen) in einer Vielzahl von Verwaltungsakten (nämlich jeweils Feststellungen, bezogen auf die konkreten einzelnen Zeiträume, jährlichen Arbeitsentgelte etc - siehe Teilurteil und Vorlagebeschluß des Senats vom 14. Juni 1995 - 4 RA 98/94 - S 14 des Umdrucks -) verbindlich festzustellen, die für die Feststellung der Rangstelle und des Wertes der SGB VI-Rente (oder -Anwartschaften) durch den Rentenversicherungsträger von Bedeutung sein können (stellv BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 3 S 16; BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 5 S 25/26; BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 2 S 8).

    Denn der Zugang zu den Gerichten ist für den Kläger nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (BVerfG im Beschluß vom 9. März 2000 - 1 BvR 2216/96 - in SozR 3-8570 § 8 Nr. 5 mit Hinweis auf BVerfGE 40, 272, 274f; 78, 88, 99; 88, 118, 124; stellv BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 2; BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 3 S 16; BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 5 S 25/26).

  • BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 7/09 R

    Zugehörigkeit zur freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für hauptamtliche

    Insofern könnte nach vollständiger Aufklärung der individuellen Gegebenheiten im Fall des Berechtigten unter anderem auch die in der Entscheidung des BSG vom 4.8.1999 - B 4 RA 1/99 R - SozR 3-8570 § 5 Nr. 5 erwähnte "Argumentation zur Einführung der AVSt" als generelle Anknüpfungstatsache von Bedeutung sein.
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom

    Allein maßgeblich ist vielmehr schon danach weder der Tatbestand einer (für die für die neuesten Versorgungssysteme der DDR ohnehin nur nachträglich fingierbaren) formalen Mitgliedschaft oder einer förmlich festgestellten "Zugehörigkeit" zu einem bestimmten System, sondern zugunsten wie zu Lasten der Berechtigten ("im Guten wie im Schlechten") nur, ob eine tatsächlich ausgeübte Beschäftigung ihrer Art nach (dh abstrakt-generell) zu denjenigen gehörte, derentwegen nach den in den Anlagen 1 und 2 zum AAÜG genannten Texten das jeweilige Versorgungssystem errichtet war, ob sie also in einem dieser Texte aufgelistet ist (vgl Urteil des Senats in SozR 3-8570 § 5 Nr. 5 mwN).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 107/00 R

    Zugehörigkeit von Ingenieur-Ökonomen zur Altersversorgung der technischen

    Allein maßgeblich ist vielmehr schon danach weder der Tatbestand einer (für die für die neuesten Versorgungssysteme der DDR ohnehin nur nachträglich fingierbaren) formalen Mitgliedschaft oder einer förmlich festgestellten "Zugehörigkeit" zu einem bestimmten System, sondern zugunsten wie zu Lasten der Berechtigten ("im Guten wie im Schlechten") nur, ob eine tatsächlich ausgeübte Beschäftigung ihrer Art nach (dh abstrakt-generell) zu denjenigen gehörte, derentwegen nach den in den Anlagen 1 und 2 zum AAÜG genannten Texten das jeweilige Versorgungssystem errichtet war, ob sie also in einem dieser Texte aufgelistet ist (vgl Urteil des Senats in SozR 3-8570 § 5 Nr. 5 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 2 R 224/13

    Zugehörigkeit zur freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für hauptamtliche

    Darüber hinaus wurden in der DDR als hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates beispielsweise angesehen: wirtschaftsleitende Organe (BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, Rdnr. 32, zitiert nach Juris), Experimentalphysiker bei der Staatlichen Plankommission (BSG, Urteil vom 30. August 2001 - B 4 RA 62/00 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris), Berufsschulinspektoren (BSG, Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 63/99 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris), ein wissenschaftlicher Oberassistent an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" (BSG, Urteil vom 4. August 1999 - B 4 RA 1/99 R - Rdnr. 2 und 3, zitiert nach Juris), ein Ingenieur für die Triebfahrzeugvorhaltung der Deutschen Reichsbahn (BSG, Urteil vom 3. August 1999 - B 4 RA 50/97 R - Rdnr. 1 und 2, zitiert nach Juris) , eine Lehrerin, die beim Rat der Stadt als Referentin für außerunterrichtliche Tätigkeit, Abteilung Volksbildung, beschäftigt war (BSG, Urteil vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R -, Rdnr. 2, zitiert nach Juris) sowie eine Beschäftigte der Deutschen Post der DDR, Zeitungsvertriebsamt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Mai 2008 - L 8 RA 94/04 -, Rdnr. 1 zitiert nach Juris).

    Kann der Begriff des "hauptamtlichen Mitarbeiters des Staatsapparates der DDR" nur entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen in der DDR, wie sie in deren Begriffsverständnis vom "Staatsapparat" zum Ausdruck gekommen sind, ausgelegt werden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 4. August 1999, - B 4 RA 1/99 R -, zitiert nach Juris), so ergibt sich unter Berücksichtigung der Aufzählung in § 1 Abs. 1 der 2. FZAVR-StMitarb in Verbindung mit der durch die oben genannten Beispiele zum Ausdruck kommenden Lebenswirklichkeit der DDR ein sehr weites, jedenfalls auf die gesamte Exekutive ausgreifendes bzw. arrondierendes Begriffsverständnis des hauptamtlichen Mitarbeiters des Staatsapparates.

  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 40/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Diese Norm ordnet die Gleichstellung von Zeiten mit Pflichtbeitragszeiten der Rentenversicherung ("gelten als") an, in denen der (zum 1. August 1991) "Versorgungsberechtigte" eine entgeltliche Beschäftigung zu irgendeinem Zeitpunkt (notwendig vor dem 1. Juli 1990) ausgeübt hat, wegen der ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung in einem System vorgesehen war, das in der Anlage 1 und 2 zum AAÜG aufgelistet ist (vgl dazu: BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 5 S 27; BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6 S 37 f; BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 S 37; BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 3 S 21 f; BSG SozR 4-8570 § 5 Nr. 1 RdNr 29; BSG, Urteil vom 18. Juni 2003 - B 4 RA 1/03 R, veröffentlicht in JURIS RdNr 13; BSG, Urteil vom 6. Mai 2004 - B 4 RA 49/03 R, veröffentlicht in JURIS RdNr 20; BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R, veröffentlicht in JURIS RdNr 15).
  • BSG, 02.10.2019 - B 5 RS 8/19 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Der Kläger geht insbesondere nicht ausreichend auf das Urteil des 4. Senats des BSG vom 4.8.1999 (B 4 RA 1/99 R - SozR 3-8570 § 5 Nr. 5) ein.

    Da sich der 4. Senat des BSG im Urteil vom 4.8.1999 (aaO, S 28) im Übrigen maßgeblich auf Angaben in Lehrbüchern zum Staats- und Verwaltungsrecht gestützt hat, hätte es zudem näherer Darlegungen zur Klärungsfähigkeit bedurft.

    Es ergibt sich bereits aus dem Urteil des 4. Senats des BSG vom 4.8.1999 (aaO, S 28), dass zwar die Stadtbezirke zu den Organen des Staatsapparates zählten, nicht aber die ihnen nachgeordneten Einrichtungen.

    Soweit der Kläger ferner vorträgt, die Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 4.8.1999 (aaO) enthalte keine Erklärungen dazu, ob es für die rechtliche Beurteilung auf das bestehende Arbeitsverhältnis zum Staatsorgan oder die tatsächliche Arbeitsstelle losgelöst von den rechtlichen Bedingungen des Arbeitsvertrages ankomme, ist schon kein Bezug zu der aufgeworfenen Frage erkennbar.

  • BSG, 14.03.2019 - B 5 RS 1/18 R

    Antragstellung als Voraussetzung für die Einbeziehung in eine freiwillige

    Für die Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem wird eine entsprechende Pflichtbeitragszeit iS des SGB VI fingiert und der Ermittlung der sog Entgeltpunkte für diese Zeiten zwingend der Verdienst zugrunde gelegt (§ 259b Abs. 1 S 1 SGB VI) , der nach §§ 6, 7 AAÜG (iVm den Anlagen hierzu) als versichertes Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen gilt (vgl BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 5 S 25) .
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 62/00 R

    Gleichstellung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Beitragszahlung -

    Während § 248 Abs. 3 SGB VI dies für Erwerbstatbestände in der allgemeinen Rentenversicherung des Beitrittsgebiets regelt, trifft § 5 AAÜG eine Regelung speziell für solche Erwerbstatbestände im Zusammenhang mit Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes (stRspr stellvertretend: BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 5 S 25; SozR 3-2600 § 248 Nr. 1 S 4, Nr. 3 S 14, Nr. 4 S 23 f).
  • LSG Sachsen, 21.05.2019 - L 5 R 223/19

    Feststellung weiterer Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der

    Das insoweit gerade maßgeblich auch auf die vorbenannten Anlagen 2 und 5 des "Beschlusses [des Ministerrates der DDR] zur Ordnung über die freiwillige zusätzliche Altersversorgung für Mitarbeiter des Staatsapparates" vom 29. Januar 1971 (= Beschluss des Ministerrates 01 - 65a / 2 / 71, vertrauliche Ministerratssache Nr. 95 / 71, nicht veröffentlicht) abzustellen ist, hat das BSG in Bezug auf die Anlage 5 bereits ausdrücklich und wiederholt hervorgehoben (BSG, Urteil vom 4. August 1999 - B 4 RA 1/99 R - JURIS-Dokument, RdNr. 24 und 25; BSG, Urteil vom 19. Juli 2011 - B 5 RS 7/09 R - JURIS-Dokument, RdNr. 19).

    Deshalb hat es das BSG ausdrücklich gebilligt, der Anlage 5 des "Beschlusses [des Ministerrates der DDR] zur Ordnung über die freiwillige zusätzliche Altersversorgung für Mitarbeiter des Staatsapparates" vom 29. Januar 1971 (= Beschluss des Ministerrates 01 - 65a / 2 / 71, vertrauliche Ministerratssache Nr. 95 / 71, nicht veröffentlicht) zu entnehmen, dass nur die Beschäftigten solcher Organe berechtigt sein sollten, die originäre hoheitliche (also staatliche) Aufgaben erfüllten (BSG, Urteil vom 4. August 1999 - B 4 RA 1/99 R - JURIS-Dokument, RdNr. 24).

    Danach waren als Organe des Staatsapparates unter anderem der Staatsrat der DDR und sein Apparat, die Ministerien, andere zentrale staatliche Organe, die Räte der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, die Gerichte und Staatsanwaltschaften angesehen worden, nicht aber die diesen Organen unterstehenden Institute und Einrichtungen (BSG, Urteil vom 4. August 1999 - B 4 RA 1/99 R - JURIS-Dokument, RdNr. 25 mit Verweis auf: Autorenkollektiv, Staatsrecht der DDR, Lehrbuch, 2. Auflage 1984, S. 264 ff und 266 sowie auf: Autorenkollektiv, Verwaltungsrecht, Lehrbuch, 1988, S. 20 und S. 21).

  • LSG Sachsen, 26.03.2019 - L 5 RS 456/17

    Feststellung weiterer Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der

  • SG Frankfurt/Oder, 24.11.2016 - S 1 R 106/13

    Verpflichtung eines Versorgungsträgers zur Feststellung weiterer

  • BSG, 18.01.2018 - B 5 RS 18/17 B

    Rentenversicherung

  • SG Berlin, 15.04.2002 - S 18 RA 3109/96
  • BSG, 01.06.2015 - B 5 RE 31/14 B

    Verjährung von Pflichtbeiträgen; Verfahren über die Nachversicherung; Zweck eines

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 55/99 R

    Zur Anerkennung von Zeiten des Vorruhestandsgeldbezuges im Beitrittsgebiet als

  • LSG Hessen, 09.03.2018 - L 5 R 76/16

    Rentenversicherung

  • LSG Sachsen, 20.04.2023 - L 7 R 503/22
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 111/17
  • LSG Sachsen, 06.03.2001 - L 4 RA 155/00

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz ;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2006 - L 6 RA 54/03

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz

  • LSG Berlin, 10.01.2005 - L 16 RA 133/03

    Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur freiwilligen zusätzlichen

  • LSG Saarland, 29.01.2004 - L 1 RA 22/00

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der pädagogischen oder

  • LSG Sachsen, 22.05.2001 - L 4 RA 61/01

    Anspruch auf Anerkennung der Zeiten einer planmäßigen wissenschaftlichen

  • LSG Sachsen, 25.04.2001 - L 4 RA 14/01

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der ehemaligen DDR - Freiwillige

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2010 - L 1 R 376/08
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2010 - L 12 R 586/07
  • LSG Berlin, 02.02.2001 - L 1 RA 28/99

    Berücksichtigung von Haftzeiten als Zeiten der Zugehörigkeit zu einem

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